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Firma im Ausland gründen:

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Gesellschaftsrecht, Banking und Expansion


Wir verstehen uns als Berater für global denkende Unternehmer und begleiten Sie bei der Erarbeitung eines individuellen Steuerkonzepts, der Gründung Ihres Unternehmens und unterstützten Sie in allen administrativen Vorgängen, sowie fortlaufender Unterstützung während Ihrer aktuellen und künftigen Geschäftstätigkeiten.
Nur der Erfolg unserer Kunden garantiert unseren eigenen Erfolg. Darum setzen wir uns unermüdlich für die Bedürfnisse unserer Kunden ein.

Ein mehrsprachiges Team aus 18 Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchhaltern, Account-Managern und Banking-Experten an 4 Standorten sorgt für reibungslose Prozesse und schnelle Problemlösungen.

Seit 2013 haben wir uns zu einer der wichtigsten deutschsprachigen Kanzleien mit Auslandsbezug entwickelt. Mehr als 2.000 Unternehmensexpansionen haben wir bereits erfolgreich begleitet, darunter viele bekannte Namen und Unternehmerfamilien. Unser Fokus liegt insbesondere in der Betreuung vermögender Privatpersonen, die bspw. über einen Wohnsitzwechsel nachdenken, Strukturen für die eigene Vermögensverwaltung suchen, Nachfolgeregelungen treffen und vor allem auch ihr Vermögen schützen möchten. Immer unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens mit der niedrigsten Besteuerung.

Unsere Steuerberater erstellen sämtliche Steuererklärungen wie Jahresabschlüsse/Audits und sind auch bei sonstigen Fragen immer erreichbar. Wir verwalten Ihre Firma im Ausland und beraten außerdem in verschiedensten Angelegenheit. Darunter fallen Steueroptimierung, Erbschaft/Firmennachfolge/-verkauf, Expansion, Holdingmodelle, Stiftungsmodelle, Banking, Vermögensverwaltung, Lizenzen und viele andere Themenaspekte.

Für fast alle Vorhaben finden wir die optimale Lösung.

Hinweis an Interessenten:
Unser Fokus liegt in der Betreuung unserer Mandanten bei derzeit sehr hoher Auslastung. Die Nachfrage nach Dienstleistungen wie der unseren steigt seit Jahren stark an und uns erreichen somit sehr viele Anfragen. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir zwar ein unverbindliches & kostenfreies Erstgespräch führen können, jedoch keine individuellen Problemlösungen ohne Vergütung besprechen können.

Rufen Sie uns gerne an: 069/247 563 060

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Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen in einem kostenfreien Erstgespräch.
Wir rufen Sie gerne zurück oder senden Ihnen eine E-Mail mit Terminvorschlägen.

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Georgia Kosmidou

Key Account Manager bei W-V Law Firm LLP

+49 (0)30 / 16634218 [email protected] Mo bis Fr 09.00 bis 17.00 Uhr
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Firma im Ausland gründen

Häufig haben Unternehmer verschiedene Informationsquellen oder Empfehlungen über bestimmte Lösungen erhalten und halten oft an diesen fest. Für natürliche Personen mit Wohnsitz im Hochsteuerland gilt es jedoch stets das Außensteuergesetz zu beachten. Die lokale Gesetzgebung in Ihrem Wohnsitzland ist maßgeblich. Wir beraten zwar nicht zum Steuerrecht im Wohnsitzland des Mandanten. Dennoch können wir in Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsanwälten oder Steuerberatern verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Offenheit für neue Perspektiven und interessante Steuerkonzepte führt zu langfristigen und zulässigen Steuervorteilen. Unabhängig davon, was oft veraltete Modelle zu versprechen scheinen.

Aus diesem Grund ist die Offenheit für tatsächlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten von höchster Relevanz. Standorte die früher als besonders steuerschonend galten sind es heute oft nicht mehr. Der Markt hat sich in den vergangenen 10 Jahren enorm verändert. 

Heutzutage führt bspw. die Gründung einer reinen Briefkastengesellschaft regelmäßig zu steuerrechtlichen Problemen. Reine Briefkastengesellschaften zur Steuervermeidung gehören seit langem der Vergangenheit an. Das deutsche Außensteuergesetz erkennt solche Zwischengesellschaften nicht an und es kommt zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur steuerlichen Behandlung der Zwischengesellschaft als handle es sich um eine deutsche GmbH.

Für Länder wie Österreich oder die Schweiz gelten ähnliche Vorgaben. Die sog. CFC-rules (Controlled Foreign Company) sind unbedingt einzuhalten.

Sprechen Sie mit uns, um zu erfahren welche Gestaltungsmöglichkeiten heute noch funktionieren und welche interessanten Modelle verfügbar sind!

 

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Die vermeintliche Wahrheit über Steuersparmodelle

Der WDR hat herausgefunden, wie einfach es ist Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und somit vermeintlich Steuern zu sparen. Sehen Sie sich dieses Video bitte an. Wichtig ist jedoch hinzuzufügen, dass eine solche Briefkastenfirma, die im Film gegründet wird, gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig ist und zur Hinzurechnungsbesteuerung führt. Das vom WDR gegründete Unternehmen verfügt in den Niederlanden über keine Betriebsstätte und Geschäftsführer.
Ort der Geschäftsführung ist Deutschland, was zur Besteuerung in Deutschland führt. Unsere Kanzlei hat ein solches unzulässiges Modell noch nie angeboten, da es offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt.

Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Zum Thema Firmengründung im Ausland gibt es viele Vorurteile und Mythen. Viele falsche Informationen haben sich über Jahre durchgesetzt haben. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Firmengründung im Ausland geben.

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Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?
Firma im Ausland gründen als deutscher Staatsbürger?

Ja. In den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen und an diesem Anteile halten. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden.

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Muss man in dem Land wohnen in dem man eine Gesellschaft gründet?
Man muss in dem Land wohnen in dem man eine Firma gründet?

Nein. Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Dies ist in den meisten Ländern der Fall. Innerhalb der Europäischen Union gilt in jedem Fall die Niederlassungsfreiheit. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in dem Land in dem die Firma eingetragen ist, erfolgt. Außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen. Wir vermitteln Ihnen gerne ein reales Büro und helfen bei der Mitarbeitersuche. Zudem werden echte Geschäftsführer eingesetzt, die das Unternehmen im Ausland leiten.

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Problemkanzleien: Schließung wird erschwert
Problemkanzleien: Schließung wird erschwert

Manche Kanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde seine Firma schließen möchte. Wenn Sie Kunde einer Kanzlei sind, die Ihnen eine rechtlich nicht einwandfreie Firma gegründet hat, machen sie sich sogar erpressbar. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation.

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Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert
Vorsicht: Kanzleiwechsel wird erschwert

Uns erreichen viele Anfragen von Personen, die bereits eine Auslandsfirma besitzen und eine neue Kanzlei suchen. Der Wechsel zu uns wird dann häufig erschwert. So werden horrende Abschlussrechnungen gestellt, die erst bezahlt werden sollen, bevor ein Wechsel möglich ist. Daher haben wir ein Vertrauensprinzip entwickelt. Sollten Sie mit uns nicht zufrieden sein und wechseln wollen, können Sie das jederzeit tun. Die hierfür notwendigen Unterlagen (resignation letter), erhalten Sie von uns auf Anfrage. Sie sind somit vor unerwarteten Kosten geschützt und es steht Ihnen frei jederzeit eine andere Kanzlei aufzusuchen, sofern Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten.

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Datenschutz/Kanzleistandort
Datenschutz/Kanzleistandort

Ihre Buchhaltungsunterlagen sind bei uns sicher aufbewahrt. Zudem werden alle elektronischen Daten nur verschlüsselt gespeichert und außer uns, die an eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gebunden sind, hat niemand Zugang. Alle Buchhaltungsunterlagen werden nur bei zertifizierten Anbietern verschlüsselt gespeichert.

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Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach
Keine Steuern? Denken Sie uns eine Stiftung im Ausland oder Inland nach

Es gibt durchaus Standorte auf der Welt, die von Unternehmen und Privatpersonen keine Steuern verlangen oder nur eine sehr geringe Pauschalsteuer veranschlagen. Doch hiervon kann ohne entsprechenden Wohnsitzwechsel selten Gebrauch gemacht werden. Bei deutschem Wohnsitz fallen auf Dividenden Steuern an. Anbieter die anderes versprechen verleiten Sie zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird. Wir raten Ihnen davon ab, Firmen in Ländern zu gründen, die von der OECD bereits auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Die Gründung ist zwar meist sehr günstig, aber die steuerlichen Folgen in Deutschland sind verheerend. Seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen nahezu allen wichtigen Ländern ist ein anonymes Konto oder Unternehmen nicht mehr existent. Stattdessen existieren interessante Stiftungslösungen, die eine legale Steueroptimierung ermöglichen.

Warum lohnt sich eine Gründung einer Firma im Ausland?

Mit der Gründung einer Gesellschaft im Ausland genießen Sie als Unternehmer Steuervorteile. In einigen Ländern entsteht eine Steuerlast von 0%. Insbesondere digitale Unternehmen und Unternehmer, die nicht an einen bestimmten Standort gebunden sind und ihrer Arbeit von überall auf der Welt nachgehen können, denken über eine Firmengründung außerhalb von Deutschland nach.

SingapurRumänien, Georgien, Dubai und Zypern zählen dabei zu den beliebtesten Zielen, die viele für eine Firmengründung in Betracht ziehen. Sie verbinden schönes Wetter mit vorteilhaften Lebensumständen und ergänzen diese Kombination durch günstigere Steuermodelle.

Unternehmer, die Deutschland den Rücken kehren möchten, sollte jedoch frühzeitig mit der Planung anfangen. Egal, ob Sie die Gründung einer Firma planen oder bereits ein erfolgreiches Unternehmen führen und auswandern möchten: Treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Themen wie Wegzugsbesteuerung, Funktionsverlagerung und private Anforderungen sind in jedem Fall zu beachten!

Kann man durch die Gründung einer Firma im Ausland Steuern sparen?

Viele Unternehmer verlagern den Standort Ihrer gesamten Firma oder zumindest einen Teil Ihres Unternehmens ins Ausland. In vielen Fällen stehen steuerliche Vorteile im Mittelpunkt, die sich daraus ergeben, dass viele Länder über günstigere Steuermodelle verfügen. Mit einer Verlagerung des Firmenstandortes oder einer Firmengründung außerhalb von Deutschland lässt sich die Steuerbelastung daher erheblich reduzieren.

Doch um die allgemeinen Kosten zu senken, spielen nicht nur die rein steuerlichen Aspekte eine wichtige Rolle. Auch die niedrigeren Arbeits- und Produktionskosten sind beachtenswert. 

Als Full-Service-Dienstleister beraten wir Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten und zeigen Ihnen konkret auf, wie Sie die Steuerlast Ihres Unternehmens reduzieren können.

Was gilt es bei einer Firmengründung im Ausland zu beachten?

Wer die Gründung einer Firma im Ausland plant, sollte sich zunächst mit dem Land sowie dem dort geltenden Recht vertraut machen. Von Bedeutung sind sowohl das Steuermodell als auch die rechtlichen Gegebenheiten. Zusätzlich sollten alle weiteren Aspekte recherchiert werden, die für die Firmengründung relevant sind.

Um für die Gründung Ihrer Firma die ideale Lösung zu finden, stehen wir Ihnen als Berater zur Seite und informieren Sie gerne umfassend, sowie vertraulich zu Ihrem Vorhaben.

So einfach geht’s – Unternehmen im Ausland gründen

Sie ziehen eine Firmengründung im Ausland in Erwägung? Informieren Sie sich auf unseren Seiten ausführlich – hier erfahren Sie so schon im Vorfeld wichtige Fakten über die einzelnen Länder. Interessant sind auch die Vorteile, die die einzelnen Länder für Unternehmen zu bieten haben. Gerne beraten wir Sie auch ausführlich.

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